Praxisleitfaden · Stand 27. August 2026

Datenschutzverletzung: Was in den ersten Stunden zählt.

Ein Vorfall braucht zuerst Kontrolle, belastbare Fakten und dokumentierte Entscheidungen – nicht Aktionismus.

72 hFrist früh kontrollieren

Die 72-Stunden-Frist ist kein pauschaler Aufschub. Sobald eine mögliche Datenschutzverletzung bekannt wird, sollten Fakten, Risiko und Zuständigkeiten ohne Verzögerung geklärt werden.

Sofortplan

Sechs Schritte schaffen Kontrolle und einen belastbaren Nachweisweg.

01

Eindämmen, ohne Spuren zu zerstören

Betroffene Zugänge sperren, Systeme isolieren und weitere Abflüsse stoppen. Keine vorschnellen Löschungen oder Neuinstallationen vornehmen, wenn dadurch wichtige Nachweise verloren gehen könnten.

02

Vorfallzeit und Fakten sichern

Entdeckungszeit, bekannte Abläufe, betroffene Systeme, Datenarten, Personengruppen und erste Maßnahmen mit Uhrzeit dokumentieren. Screenshots, Logs und Meldungen geschützt aufbewahren.

03

Verantwortliche sofort zusammenbringen

Datenschutz, IT-Sicherheit, Geschäftsführung und zuständige Fachbereiche in einen klaren Entscheidungsweg bringen. Externe Dienstleister gezielt nach Fakten und Sicherungsmaßnahmen fragen.

04

Risiko für betroffene Menschen bewerten

Mögliche Folgen wie Identitätsmissbrauch, finanzielle Schäden, Diskriminierung, Rufschäden oder Kontrollverlust betrachten. Datenart, Umfang, Schutzmaßnahmen und Wahrscheinlichkeit nachvollziehbar einordnen.

05

Melde- und Informationspflichten entscheiden

Eine erforderliche Meldung an die Aufsicht muss grundsätzlich unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Bei hohem Risiko kann zusätzlich eine Information der betroffenen Personen erforderlich sein.

06

Entscheidung und Wirksamkeit belegen

Auch eine begründete Nichtmeldung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Nach der Akutphase Ursachen, Korrekturmaßnahmen, Verantwortliche, Termine und einen Wirksamkeitstest festlegen.

Was in die Vorfallsakte gehört

Nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Entscheidungsweg zählt.

Fakten

Was ist wann passiert?

Quelle der Meldung, Systeme, Daten, betroffene Gruppen, Umfang, Zeitraum und bereits getroffene Sicherungsmaßnahmen.

Entscheidung

Warum wurde so gehandelt?

Risikobewertung, Meldeentscheidung, Freigaben, offene Unsicherheiten, Verantwortliche und die geplante Wirksamkeitskontrolle.

Offizielle Rechtsgrundlage

Artikel 33 und 34 DSGVO regeln Meldung und Benachrichtigung.

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Senden Sie über das allgemeine Kontaktformular keine sensiblen Vorfallsdaten oder Dokumente.

Akuter Datenschutzvorfall?

Sichern Sie zuerst einen geschützten Kommunikationsweg.

Schreiben Sie im Kontaktformular nur „Datenschutzvorfall“ und noch keine sensiblen Details. Cleero stimmt anschließend den sicheren nächsten Schritt mit Ihnen ab.

Erstgespräch